Wir schaffen Rahmenbedingungen für sicheres Arbeiten
Um für ein Höchstmaß an Arbeitssicherheit zu sorgen, setzt König + Neurath einen Ausschuss für Arbeitssicherheit in Anlehnung an das Arbeitssicherheitsgesetz ein. Er trifft sich viermal jährlich und bearbeitet in einem festgelegten Gremium die Themen des Arbeitsschutzes. Für die Gewährleistung eines hohen Niveaus werden Arbeitsplätze mit einer Gefährdungsbeurteilung und regelmäßigen Begehungen beurteilt und daraus Maßnahmen abgeleitet. Dabei spielt die enge Zusammenarbeit mit externen Fachleuten der Berufsgenossenschaft und der Betriebsärztin eine wichtige Rolle. Im Zuge des betrieblichen Gesundheitsmanagements bieten wir allen Mitarbeitenden Maßnahmen zur Förderung der Gesundheit an.
Es ist Bestandteil der König + Neurath-Unternehmenspolitik, eine Arbeitsumgebung zu schaffen, die nicht nur den gesetzlichen Vorgaben entspricht, sondern zu einer möglichst geringen Gefährdung der Mitarbeitenden führt und ihre Motivation fördert. Etwa zwei Prozent der Arbeitsplätze bei König + Neurath bringen aufgrund der Tätigkeit eine erhöhte Gefährdung (beispielsweise durch Hitzebelastung oder Instandhaltungstätigkeiten) mit sich. Generell werden bereits bei der Planung von Prozessen und der Beschaffung von Anlagen die neuesten Erkenntnisse des Arbeitsschutzes berücksichtigt. Wir führen für sämtliche Arbeitsplätze Gefährdungsbeurteilungen durch, aus denen wir adäquate Arbeitsschutzmaßnahmen ableiten und umsetzen. In den Jahren 2020 und 2021 haben wir alle Mitarbeitenden, für die Arbeitsschutz relevant ist, entsprechend unterwiesen. Die Unterweisungen finden zweimal jährlich nach längeren Urlaubszeiten wie Sommer- und Winterurlaub statt, um die Kenntnisse nach längeren Unterbrechungen aufzufrischen. Zusätzlich nahmen im Jahr 2021 zwölf Mitarbeitende durchschnittlich acht Stunden an Schulungen zu Sicherheitsbeauftragten und spezifischen Themen des Arbeitsschutzes teil. In den Jahren 2020 und 2021 waren jeweils zum Stichtag am 31.12. über zwölf Prozent der Mitarbeitenden im gesamten Werk ausgebildete Ersthelfer.
Im Jahr 2020 verzeichneten wir 34 meldepflichtige Arbeitsunfälle, im Jahr 2021 sank die Anzahl auf 27. Die Unfallschwere lag im Jahr 2020 bei durchschnittlich 14 Unfalltagen pro Arbeitsunfall, im Jahr 2021 waren es durchschnittlich 17 Unfalltage pro Arbeitsunfall. Ein Ausfalltag gilt ab dem ersten Tag nach dem Unfall und für jeden darauf folgenden Kalendertag. Es kam zu keinen arbeitsbedingten Todesfällen. Die folgende Abbildung stellt die Art der Verletzung dar:
Kennzahlen zum Arbeitsschutz
Zum Stichtag 31.12. des jeweiligen Jahres
Kategorie | 2019 | 2020 | 2021 |
---|---|---|---|
Anteil ausgebildeter Ersthelfer der gewerblichen Angestellten [%] | 10 | 12 | 12 |
Zahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle | 52 | 34 | 27 |
Durchschnittl. Unfallschwere pro Arbeitsunfall [Ausfalltage] | 17 | 14 | 17 |
Arbeitsbedingte Todesfälle | 0 | 0 | 0 |
Anteil Arbeitsplätze mit erhöhter Gefährdung [%] | 2 | 2 | 2 |
Unterweisungsquote der gewerblichen Mitarbeiter*innen bzgl. Arbeitsschutz [%] | 100 | 100 | 100 |
Anzahl Mitarbeiter*innen, die an Schulungen im Bereich Arbeitsschutz teilnehmen | 60 | 0 | 12 |
Durchschnittliche Schulungszeit pro Mitarbeiter*in, die an einer Schulung teilgenommen haben [h/MA] | 8 | 0 | 8 |
Anzahl Unfälle pro 1 Mio. Arbeitsstunden - König + Neurath AG | 31 | 36 | 21 |
Anzahl Unfälle pro 1 Mio. Arbeitsstunden - Branchendurchschnitt | 21 | 21 | * |
*noch keine Daten von der Berufsgenossenschaft Holz und Metall für 2021 vorhanden
GRI Index
GRI: 403-4Mitarbeiterbeteiligung, Konsultation und Kommunikation zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI: 403-5Mitarbeiterschulungen zu Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
GRI: 403-9Arbeitsbedingte Verletzungen
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