Unterschiede bereichern uns und machen das Unternehmen erfolgreich
Bei König + Neurath sind Menschen unterschiedlicher ethnischer Herkunft, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht sowie Religion oder Weltanschauung beschäftigt. Alle finden die gleichen Arbeitsbedingungen vor. Es wird niemand benachteiligt oder bevorzugt – jeder wird stets mit der gleichen Wertschätzung behandelt. Zum Stichtag 31.12. waren im Jahr 2023 Mitarbeiter aus 32 Nationen bei König + Neurath beschäftigt.
Die Haltung von König + Neurath ist eindeutig und im Verhaltenskodex (Fassung vom 17.06.2024) beschrieben:
,,Diskriminierung und Belästigung werden nicht toleriert. Niemand darf wegen seiner ethnischen Herkunft, seiner Hautfarbe, seinem Geschlecht, seiner Nationalität, seiner Sprache, seiner Religion oder Weltanschauung sowie körperlicher oder geistiger Einschränkungen oder sonstiger gesetzlich geschützter Merkmale benachteiligt, begünstigt oder belästigt werden.
König + Neurath setzt sich für Vielfalt und Toleranz ein. Wir schaffen ein Klima der Wertschätzung und des gegenseitigen Vertrauens, indem wir andere in ihrer Individualität respektieren, stets offen und ehrlich handeln sowie individuelle und kulturelle Vielfalt fördern und fordern. Daher dulden wir keine herablassenden, erniedrigenden, beleidigenden oder auf andere Art und Weise respektlosen Worte und Taten gegenüber unseren Kollegen."
Der König + Neurath Verhaltenskodex ist für alle Mitarbeiter der König + Neurath AG bindend einzuhalten. Für Hinweise zu einem Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex oder andere Kenntnisse über Tatsachen, die nicht unseren rechtlichen oder gesellschaftlichen Verpflichtungen entsprechen, steht allen Beschäftigten ein Hinweisgebersystem zur Verfügung. Unabhängig davon können Complianceverstöße dem Vorstand oder dem Aufsichtsrat, dem unmittelbaren Vorgesetzten, dem Betriebsrat oder der Personalabteilung zur Kenntnis gebracht werden.
Der Betriebsrat kontrolliert die Einhaltung der Arbeitnehmerrechte und schlichtet in Streitfällen. Er soll somit die Fairness zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgeber, aber auch unter der Belegschaft, sicherstellen.
Das Betriebsverfassungsgesetz beschreibt die allgemeinen Aufgaben des Betriebsrats in § 80. Dazu zählt die Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, die Eingliederung schwerbehinderter Menschen und sonstiger besonders schutzbedürftiger Personen, die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer im Betrieb, die Integration ausländischer Arbeitnehmer im Betrieb und das Verständnis zwischen ihnen und den deutschen Arbeitnehmern. Auch Maßnahmen zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit im Betrieb gehören zum Aufgabenbereich des Betriebsrats.
GRI Index
GRI: 2-26Verfahren für die Einholung von Ratschlägen und die Meldung von Anliegen
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König + Neurath AG
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